NISV Fachkundenachweis Ultraschall

  • Nach Vorgaben des NiSV geplant
  • Ultraschallgeräte weiterhin und zukünftig nutzen
  • Zeit und Geld sparen mit E-Learning und Prüfung im Seminar
  • Flexibel und praxisnah weiterbilden

  • Nach Vorgaben des NiSV geplant
  • Ultraschallgeräte weiterhin und zukünftig nutzen
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  • Flexibel und praxisnah weiterbilden

Erlange jetzt den NiSV-Fachkundenachweis Ultraschall

Am 31. Dezember 2020 ist die Strahlenschutzverordnung „NiSV“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Kraft getreten. Seit dem 31. Dezember 2022 sieht die Verordnung für den Einsatz bestimmter Geräte zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken, die gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen erfolgen vor, dass ein Nachweis erbracht werden muss, der dokumentiert, dass Du über die entsprechende Fachkunde verfügst. Nur mit dem NiSV-Fachkundenachweis darfst Du Deine unter die Strahlenschutzverordnung fallenden Ultraschallgeräte auch weiterhin beispielsweise zur kosmetischen Anwendung, wie Mikromassage, Sonophorese, Körperformung oder Hautverjüngung betreiben.

Sorge mit dieser berufsbegleitenden Weiterbildung frühzeitig vor: Schütze Dich sich vor Strafen bei entsprechenden Kontrollen und verhindere Umsatzeinbußen durch die Stilllegung Deiner bestehenden Ultraschallgeräte bei fehlendem Fachkundenachweis Ultraschall (NiSV). Darüber hinaus überzeugst Du potenzielle Arbeitgeber bei Einstellungsgesprächen mit Deinem bereits vorhandenen Fachkundenachweis.

Alle Informationen zu den Reglementierungen der Strahlenschutzverordnung (NiSV) erhältst Du in unseren FAQs.

fernstudiumcheck Siegel NISV Fachkundenachweis

Inhalte der Weiterbidung Fachkunde Ultraschall (NiSV)

Die Inhalte der berufsbegleitenden Weiterbildung Fachkunde Ultraschall (NiSV) richten sich nach den Vorgaben des Rahmenlehrplans „Fachkunde-Modul Ultraschall der Strahlenschutzverordnung“.

Inhalte sind beispielsweise:

  • physikalische Grundlagen von Ultraschall
  • Wirkung von Ultraschall in biologischem Gewebe
  • Grundlagen der Technik von Ultraschall- sowie von Kombinationsanlagen
  • Risiken, Nebenwirkungen, Kontraindikationen, Anwendungsplanung und Durchführung
  • die praktische Durchführung von Behandlungen und unterschiedlichen Anwendungen unter ärztlicher Aufsicht
  • Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an den Betrieb nach NiSV
  • Schutzbestimmungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit
  • Dokumentation nach NiSV
  • Kund:innenberatung und -aufklärung als weitere Bestandteile

 

Lehrplan

Studienmaterial Seminar*
Fachkunde-Modul Ultraschall

Physikalische Grundlagen von Ultraschall - Wirkung von Ultraschall in biologischem Gewebe - Grundlagen der Technik von Ultraschallanlagen sowie von Kombinationsanlagen - Risiken, Nebenwirkungen, Kontraindikationen - Anwendungsplanung und -durchführung - Rechtliche Grundlagen - Anforderungen an den Betrieb nach NiSV - Schutzbestimmungen - Dokumentation - Kundenberatung und -aufklärung

Fachkunde-Modul Ultraschall

Fachkunde-Modul Ultraschall

* Es stehen Dir frei wählbare Termine im Online-Campus zur Verfügung.

Legende: Lehrheft Seminar Web Based Training Online-Vorlesung

Informationen zu unseren Lehrmethoden.

Geprüfte Qualität und anerkannter Abschluss

Abschluss: IST-Zertifikat Fachkunde Ultraschall (NiSV)

Wir sind mit dieser Weiterbildung zugelassener Schulungsträger für das Fachkundemodul Ultraschall (NiSV). Die Zulassung erfolgte durch die APV-Zertifizierungs GmbH, welche die Prüfung der Teilnehmer:innen abnimmt und für diese die Fachkunde nach bestandener Prüfung erteilt.


 

EMS-Trainer_APV-Zertifikat-Logo

Die Qualität unserer Bildungsangebote erkennen auch unsere Studierenden und Absolvent:innen an, so dass viele neue Teilnehmer:innen auf Empfehlung zu uns kommen. Das belegen auch unabhängige Bewertungsportale. Das IST-Studieninstitut wurde z.B. auf fernstudiumcheck.de als „Top-Fernschule“ wiederholt unter die beliebtesten Bildungsanbieter gewählt.

Unsere Lehrmethoden

Die Inhalte der Weiterbildung Fachkunde Ultraschall (NiSV) werden Dir vermittelt durch ein Studienheft und eine Seminarphase sowie ergänzenden Online-Vorlesungen und E-Learnings.

Die Studienhefte kannst Du in gebundener Form zugesandt bekommen oder direkt im IST-Online-Campus herunterladen. Bei dieser "online-gestützten" Variante erhältst Du eine monatliche Ermäßigung von 5% auf die Studiengebühr des Fernstudiums.

Bei den Seminarphasen dieser Weiterbildung stehen Dir verschiedene Seminartermine zur Wahl. Im Online-Campus kannst Du Dich bequem für den jeweils für Dich optimal passenden Termin anmelden.

Zusätzlich hast Du mit unserer App immer und überall Zugriff auf Dein Studium. Du kannst Dich in den Online-Campus einloggen, Termine und Nachrichten verwalten und Dich mit unserer Quiz-Funktion auf Prüfungen vorbereiten.

Zielgruppe

Alle Personen, die auch nach dem Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung (NiSV) Ultraschalgeräte zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich nutzen möchten.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Um zur Prüfung der APV Zertifizierungsstelle zugelassen zu werden, benötigst Du:

  • eine erfolgreich absolvierte staatlich anerkannte Berufsausbildung zum:zur Kosmetiker:in oder
  • einen erfolgreich absolvierten Bildungsgang zum:zur staatlich geprüften Kosmetiker:in oder
  • eine erfolgreich absolvierte Meister:innenprüfung im Kosmetikgewerbe oder
  • zum Zeitpunkt des 5. Dezember 2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren.
  • Alternativ muss das Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ erfolgreich abgeschlossen worden sein.
  • Die Nachweise über Deine Zulassungsvoraussetzung müssen zusammen mit der Prüfungsanmeldung bei der APV Zertifizierungsstelle eingereicht werden.

Dauer & Beginn

Die Weiterbildung Fachkunde Ultraschall (NiSV) dauert 2 Monate. Die Kursstarts sind aktuell in Planung und werden rechtzeitig auf der Webseite bekannt gegeben.

Kosten der Weiterbildung zum NiSV-Fachkundenachweis 

Die Teilnahme an dem Seminar ist in den Kosten enthalten.

Hinzu kommt eine Prüfungsgebühr in Höhe von 150 Euro (netto) zzgl. MwSt., welche nach Prüfungsanmeldung an die Personenzertifizierungsstelle zu entrichten ist.

Die Studiengebühren betragen:

Inkl. gedruckter Studienhefte:

Du erhältst die Studienhefte in gedruckter Form per Post zugeschickt. Zusätzlich kannst Du die Hefte in digitaler Form im Online-Campus abrufen.
  • 2 monatliche Raten à 495,00 €
  • gesamt: 990,00 €

Digitale Studienhefte:

Die Studienhefte stehen Dir in digitaler Form im Online-Campus zur Verfügung.
  • 2 monatliche Raten à 470,00 €
  • gesamt: 940,00 €

Informiere Dich bitte auch über die Ermäßigungs- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Fakten auf einen Blick

Abschluss
Fachkunde Ultraschall (NiSV)
Studiendauer
2 Monate
Studienbeginn
unterschiedlich (je nach Standort, aktuell in Planung)

Gute Gründe für die Weiterbildung Fachkunde Ultraschall (NiSV)

Mit dieser Weiterbildung bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du auch zukünftig Dein Ultraschallgerät für kosmetische Behandlungen verwenden möchtest. Mit dem Fachkundenachweis für Ultraschallgeräte entsprichst Du den Anforderungen der neuen Strahlenschutzverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nuklearer Sicherheit und schützt Dich so vor Strafen.

Auf der anderen Seite überzeugst Du bei einer beruflichen Veränderung potenzielle Arbeitgeber durch Deinen bereits vorhandenen Fachkundenachweis

Bequem online anmelden!

Sichere Dir jetzt ohne Risiko einen Platz für Deine Wunsch-Weiterbildung. Du kannst Deine Anmeldung 21 Tage lang ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Unsere Vorteile
Anerkannte
Abschlüsse
Hohe
Flexibilität
Starkes
Branchennetzwerk
Persönliche
Betreuung
Mehrfach
ausgezeichnet

FAQ NiSV-Fachkundenachweis

Die NiSV wurde am 19.10.2018 vom Bundesrat verabschiedet und sie gilt seit dem 31.12.2022.

Die Anforderung zum Nachweis der Fachkunde tritt am 31.12.2022 in Kraft. Erworben werden kann die erforderliche Fachkunde durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung bzw. Fortbildung.

Solange die Geräte, die zu apparativen Kosmetikbehandlungen benutzt werden, in den Anwendungsbereich der NiSV fallen und die erforderliche Fachkunde nachgewiesen werden kann, dürfen diese weiterhin durchgeführt werden.

Alle Beschäftigte, die die Geräte verwenden, müssen eine erforderliche Fachkunde nachweisen können. Es reicht nicht aus, wenn nur der:die Inhaber:in eine Fachkunde besitzt.

Damit der Nachweis der Fachkunde bestehen bleibt, müssen spätestens alle fünf Jahre (verkürzte) Kurse für die jeweiligen Fachkunden absolviert werden. Für Ultraschall wird dieser sechs Stunden lang sein.

Sofern die Geräte zu kosmetischen oder anderen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden, sind folgend aufgelistete Geräte von der NiSV betroffen. Kombinationsgeräte, also Geräte mit mehreren Funktionen, können von der Verordnung mehrfach betroffen sein:

  • Ultraschallgeräte
  • Lasergeräte
  • IPL-Geräte
  • Hochfrequenzgeräte
  • Niederfrequenzgeräte
  • Gleichstromgeräte
  • Magnetfeldgeräte
  • Mechanische Abrasionen wie Kristall, Diamant und Wasser
  • Microneedling

Ja, für Kombinationsgeräte, die über mehrere Technologien verfügen, gilt ebenfalls, dass diese zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken nur noch von Personen verwendet werden dürfen, die eine entsprechende Fachkunde nachweisen können, wenn eine Funktion in dem Gerät verbaut ist, die unter die NiSV fällt.

Nein, es wird kein Kosmetikgerät verboten. Allerdings dürfen einige wenige Behandlungen nur noch von approbierten Ärzten und Ärztinnen vorgenommen werden.

Nein, eine solche Schulung reicht nicht. Für eine gewerbliche Nutzung müssen die entsprechenden Fortbildungen zum Erwerb der Fachkunden absolviert werden.

Sie wird auch bei langjähriger Erfahrung gefordert. Es kann lediglich eine Befreiung der Fortbildung „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ mit 80 Lerneinheiten stattfinden, wenn eine Person folgendes nachweisen kann:

  • eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum:zur Kosmetiker:in
  • einen Bildungsgang zum:zur staatlich geprüften Kosmetiker:in
  • eine Meister:innenprüfung im Kosmetikgewerbe
  • eine berufliche Praxiserfahrung im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren

Ja, solange die Behandlung von einem selbst durchgeführt wird. Die Anwesenheit eines Arztes oder einer Ärztin ersetzt die Fachkunde nicht.

Ja. Bis zum 1.4.2021 muss jede:r Kosmetiker:in melden, ob sie mit NiSV-pflichtigen Geräten arbeitet und diese anmelden. Neue Geräte müssen 14 Tage vor Inbetriebnahme bei offiziellen Stellen gemeldet werden.

Eine Übersicht darüber gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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